Gefahrstoffrecht

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                        Beratung

Unterweisung

Audit

Rund um die Gefahrstoffverordnung

Nach § 14 Gefahrstoffverordnung benötigen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen.

Gerne senden wir Ihnen unsere Termine der nächsten Unterweisung oder erstellen Ihnen ein ganz individuelles Angebot zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Oder haben Sie speziellen Schulungsbedarf z.B. für die Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510?

Auch hierfür als auch bei weiteren Themen rund um die Gefahrstoffverordnung können wir Ihnen Ihr individuelles Schulungskonzept erstellen.

Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Nachricht.

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