BKrF-Weiterbildung

Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Sie benötigen im Rahmen Ihrer Weiterbildung nach BKrFQG ein oder mehrere Kenntnisbereiche (Module)? Dann sind Sie hier richtig!

Weiterbildung durch Kenntnisbereiche (Module)

 Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 BKrFQV aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.

Wir arbeiten mit dem anerkannten Weiterbildungsveranstalter Joachim GÜNTHER zusammen.

Über Herrn Günther erhalten Sie weitere Details zu den Veranstaltungen.

Auch Anmeldungen richten Sie bitte an:  guenther-lorch@t-online.de

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