Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 BKrFQV aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
Wir arbeiten mit dem anerkannten Weiterbildungsveranstalter Joachim GÜNTHER
zusammen.
Über Herrn Günther erhalten Sie weitere Details zu den Veranstaltungen.
Auch Anmeldungen richten Sie bitte an: guenther-lorch@t-online.de