AGB

  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgende Begriffe mit folgender Bedeutung angewendet:

„Auftragnehmer“
Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH

„Auftraggeber“
die beauftragende Partei

„schriftlich“
die Abgabe einer Erklärung per Brief, E-Mail

„Teilnehmer“
gemeldeter Seminarteilnehmer
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
1) Verträge mit dem Auftragnehmer kommen ausschließlich unter Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber resultierenden Pflichten und sind für alle Vertragspartner verbindlich.
 
Vertragsabschluss
1) Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht oder der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Erteilt der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang der Leistung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2) Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3) Die erforderlichen Daten werden mittels EDV erfasst. Eine Weitergabe der Daten, sofern erforderlich (z.B. für Prüfungsanmeldungen), insbesondere an die IHK oder andere Genehmigungsbehörden, findet ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt.
 
Auftragsdurchführung
1) Ist die vertragsgemäße Durchführung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung mit Eingriffen in Gegenstände des Auftraggebers verbunden, leistet der Auftragnehmer für die aus der vertragsgemäßen Durchführung entstehenden Beschädigungen oder Zerstörungen dieser Gegenstände keinen Ersatz.
2) Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung der Leistung des Auftragnehmers ohne das Verschulden des Auftragnehmers sein eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Ersatz zu verlangen.
3) Der Transport bzw. Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr. Bei der Aufbewahrung von Gegenständen ist die Haftung des Auftragnehmers auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung einer Leistung notwendigen Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, sofern hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies explizit umfasst. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, Vorschriften und Programme, die seinen Prüfungen und Gutachten zugrunde liegen.
5) Der Auftragnehmer hat das Recht, die ihm obliegenden Leistungen durch einen von ihm sorgfältig ausgesuchten, geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen, sofern eine Unterauftragsvergabe durch Gesetz, behördliche Vorgaben oder Akkreditierungsregelungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
6) Wird der Auftragnehmer außerhalb seines Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Auftraggeber alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.
 
Fristen und Termine
1) Wenn kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart ist, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten entsprechend.
2) Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch den Auftragnehmer unverschuldete Umstände verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Für den Fall, dass die Behinderung mehr als vier Wochen andauert, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung in Kenntnis setzen und ihm im Falle des Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz von hierdurch bedingten Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
 

Zahlungsbedingungen
 
1) Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern und sonstige Kosten und Abgaben jeglicher Art, die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, vom Auftraggeber zu tragen.
2) Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne Skontoabzug und spesenfrei - sofern es sich um Seminarkosten handelt, vor Lehrgangsbeginn -, -in allen anderen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang - auf das vom Auftragnehmer genannte Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich.
3) Sollte bei Lehrgängen der zur Zahlung verpflichtete Auftraggeber nicht zahlen, so übernimmt der vom Auftraggeber gemeldete Teilnehmer die Forderung des Auftragnehmers in voller Höhe, sofern dieser die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.
4) Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.
 
Rücktritt vom Vertrag

1) Ein Widerruf der Anmeldung zu einem Seminar ist seitens des Auftraggebers bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei später eingehendem Widerruf wird der Gesamtbetrag der  Lehrgangsgebühren fällig, sofern keine Umbuchung auf einen späteren Lehrgangstermin erfolgt. Bei Nichterscheinen sowie einem vorzeitigen Abbruch des Lehrganges werden die vollen Lehrgangsgebühren fällig. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

Verkehrs- und Gefahrgut Akademie Hiltmann GmbH
Rieslingstraße 21
65375 Oestrich-Winkel
Tel: 06723 91176
E-Mail:  info@gefahrgut-hiltmann.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
2) In allen anderen Fällen besteht ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nur dann, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten hat. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
3) Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, welche er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbarer Ausfall eines Dozenten usw.). Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitere Ansprüche seitens des Auftraggebers und Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
4) Der Auftragnehmer hat das Recht Teilnehmer von Lehrgang und Prüfung auszuschließen, wenn keine Zahlung erfolgte.
(5) Es gilt BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund:
   (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Haftung

1) Der Auftragnehmer, die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, sein Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen, haften für Schäden –gleich aus welcher Rechtsgrundlage- nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sie haftet nicht für Vermögens-, Sach- und/oder Personenschäden, die in den Schulungsräumen oder auf dem Außengelände oder auf dem Weg zwischen den Schulungsräumen und dem Außengelände durch Unfall, Verlust, Beschädigung oder durch Diebstahl von Sachen, Garderobe und Wertgegenständen usw. entstehen.
2) Soweit dem Auftragnehmer, den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, seinem Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragspflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf die gesetzliche Regelung und die in der Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers bezifferten Höhen je Schadensereignis begrenzt. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu dem Höchstbetrag der in der Betriebshaftpflicht des Auftragnehmers genannten Höhe je Schadensereignis.
3) Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern 1) und 2) vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
4) Soweit die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5) Die Begrenzungen nach Ziffern 1) und 2) gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
1) Die auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen erbrachten Leistungen des Auftragnehmers dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einzelfall bestehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an seinen urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein einfaches, nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistungen einschließlich aller schriftlichen Aufzeichnungen (z.B. Hand-out, Seminarunterlagen, Präsentationen u.ä.) des Auftragnehmers zu bearbeiten, zu verändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
2) Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden Bedingungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Leistungen einschließlich aller schriftlichen Aufzeichnungen (z.B. Hand-out, Seminarunterlagen, Präsentationen u.ä.) des Auftragnehmers zu untersagen.

Nutzungsrechte und Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf seiner Nutzung der Leistungen einschließlich aller schriftlichen Aufzeichnungen (z.B. Hand-out, Seminarunterlagen, Präsentationen u.ä.) des Auftragnehmers beruhen, und allen damit verbundenen erforderlichen eigenen Aufwendungen auf erstes Anfordern freizustellen.
 
Stand: 14.07.2023 Verkehrs- und Gefahrgut Akademie HILTMANN GmbH
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