Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt, dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet sind einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Tätigkeiten und Aufgaben, die sich aus § 8 der GbV ergeben.
Diese Dienstleistung als externe Gefahrgutbeauftragte können wir Ihnen für alle Verkehrsträger anbieten
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