Gefahrgutbeauftragte

externe Gefahrgutbeauftragte

Wir sind der richtige Partner für alle Verkehrsträger!

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt, dass Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet sind einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Gerne übernehmen wir für Sie diese Tätigkeiten und Aufgaben, die sich aus § 8 der GbV ergeben.
Diese Dienstleistung als externe Gefahrgutbeauftragte können wir Ihnen für alle Verkehrsträger anbieten

ADR - Straße   |    ADN - Binnenschiff   |   RID - Eisenbahn   |   IMDG-Code - See

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